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Warn-App NINA

Was ist die Warn-App NINA?

Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, erhalten Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.

Abonnieren Sie Gebiete und Orte, für die Sie gewarnt werden möchten: Landkreise, Gemeinden oder Umkreise von neun und einem Quadratkilometer um einen frei wählbaren Ort sind möglich. Sonst erhalten Sie keine Warnung der Warn-App NINA auf Ihr Smartphone. Am besten abonnieren Sie z. B. den Wohnort und den Ort Ihres Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Auf Wunsch warnt Sie die Warn-App NINA auch für Ihren aktuellen Standort. Dabei erfassen wir keinerlei Standortdaten. Genauere Angaben zur Standort-Funktion finden Sie in unserer Funktionsbeschreibung zur Warn-App NINA.

Die Warn-App NINA ist kostenlos verfügbar für Android- und iOS-Betriebssysteme.

Wichtige Smartphone-Einstellungen für Push-Nachrichten

Um sicherzustellen, dass Sie alle für Sie relevanten Bevölkerungsschutzwarnungen per Push-Nachricht erhalten, sind bestimmte Systemeinstellungen notwendig. Diese gelten gleichermaßen für die Betriebssysteme iOS und Android. Darüber hinaus sind weitere individuelle Einstellungen notwendig, die je nach Hersteller und Betriebssystem variieren. Nachfolgend erhalten Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen sowie spezielle hersteller- und gerätespezifische Informationen.

Die Informationen und Anleitungen zu wichtigen Smartphone-Einstellungen von Betriebssystemen und Geräteherstellern werden fortlaufend aktualisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

BBK Bundesportal Warn-App NINA

 

Text und Bild: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

 

Warn-App NINABild: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder retten leben!

Seit dem 01.01.2018 sind Rauchmelder bei uns in Bayern vorgeschrieben. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird (Art. 46 Abs. 4 Satz 1 und 2 BayBO)

Damit sollen aus der Sicht des Gesetzgebers und der Feuerwehren bei Bränden in Wohnungen die Brandtoten reduziert werden. Bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders bleibt i.d.R. noch genügend Zeit, um einen Löschversuch zu unternehmen oder sich und die Familie selbst retten zu können.

Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der DIN EN 14 604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Für Menschen, die den Alarm der Rauchwarnmelder nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte mit Lichtsignalen und Rüttelkissen verbunden werden. Sollte bei einem Wohnungsbrand eine Person verletzt werden oder sie sogar zu Tode kommen und kein Rauchwarnmelder vorhanden gewesen sein, kann von den Ermittlungsbehörden sicherlich überprüft werden, ob beim Vorhandensein eines Rauchwarnmelders das Unglück vermeidbar gewesen wäre.

Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Es empfiehlt sich die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rauchwarnmelders schriftlich zwischen den unmittelbaren Besitzern (Mieter) und dem Eigentümer (Vermieter) zu vereinbaren und zu dokumentieren.

Die FEUERWEHR THANNHAUSEN hilft – vorbeugen musst DU!

Rauchwarnmelder